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Halbzeitbilanz im Bereich Hochschule

Verlässliche Rahmenbedingungen für Sachsens Hochschulen

Blick von oben in einen Hörsaal der Universität Leipzig © Universität Leipzig Ɩ Swen Reichhold

Planungssicherheit und Kontinuität: Mit der im Jahr 2021 angepassten Hochschulentwicklungsplanung 2025 (HEP) hat der Freistaat einen verlässlichen Rahmen für die 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen geschaffen. Er formuliert hochschulpolitische Ziele, die über Vereinbarungen mit den Hochschulen in die Tat umgesetzt werden. Es geht darum, die Qualität des Studiums weiter zu erhöhen, die Standorte zu stärken und damit den wissenschaftlichen Nachwuchs zu sichern.

Konkret werden u. a. 90 zusätzliche Studienplätze in der Medizin geschaffen. Zur langfristigen Sicherung des Lehrkräftebedarfs wurde zudem die Zahl der Lehramtsstudienplätze pro Jahr von 2.400 auf 2.700 erhöht. Zur Verbesserung der Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden und für mehr dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse werden den Hochschulen aus Mitteln des Zukunftsvertrages »Studium und Lehre stärken« 800 zusätzliche Stellen bereitgestellt. Damit wird u.a. auch die MINT-Ausbildung gestärkt.

Zur Umsetzung der HEP hat das Wissenschaftsministerium Zielvereinbarungen mit den Hochschulen geschlossen. Insgesamt werden dafür bis Ende 2024 rund 490 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Berufsakademie Sachsen wird zur Dualen Hochschule Sachsen

Junger Mann vermisst eine Holzplatte, die auf einem Kreissägetisch liegt. © Studienakadmie Dresden Ɩ Stephan Floss

Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen (BA) zur Dualen Hochschule wird vorangetrieben. Ziel ist, die BA bis 2025 in eine Duale Hochschule zu überführen und sie als zusätzliche und eigenständige Hochschulart in das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz zu integrieren. Die Duale Hochschule Sachsen soll die sächsische Hochschullandschaft ergänzen und der Anbieter für das Duale Studium werden. Die Verbundenheit zur mittelständischen Wirtschaft soll erhalten bleiben, um den Wissenstransfer in den Regionen sicherzustellen. Es ist das erste Projekt dieser Art in Sachsen und bringt eine grundlegende Änderung in der sächsischen Hochschullandschaft mit sich. Die Duale Hochschule zeichnet sich neben ihrem Angebot an dualen Studiengängen durch ihre sieben regionalen Standorte in ganz Sachsen aus, was in dieser Art bei keiner anderen sächsischen Hochschule gegeben ist.

Ein neues Hochschulgesetz entsteht

Junger Mann von hinten, der vor einem Bücherregal steht. Die Ränder sind verschwommen © SLUB Ɩ Martin Förster

Das Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz soll novelliert werden. Ziel ist es, dass die Hochschulen ihre Aufgaben in Lehre, Studium, Forschung und Transfer im nationalen und internationalen Wettbewerb noch besser wahrnehmen und ihren Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Sachsen leisten können. Dafür sollen die Aufgaben der Hochschulen im Hinblick auf ihre gesellschaftliche Verantwortung aktualisiert und die Kompetenzen der Hochschulorgane teils neu justiert werden.

Außerdem sollen die Mitwirkungsrechte der Mitglieder und Angehörigen der Hochschulen gestärkt werden. Mit attraktiven Beschäftigungs- und Karrierebedingungen sollen die besten Forschenden gewonnen werden, dafür sollen auch neue Personalkategorien eingeführt werden. Die Chancengleichheit soll weiter vorangebracht werden.

Bessere Vereinbarkeit von Wissenschaft und Familie – Novelle der Landesstipendienverordnung

Junge Frau geht über den Campus der TU Chemnitz © TU Chemnitz Ɩ Jacob Müller

Immer mehr Studierende in Sachsen entscheiden sich, nach erfolgreichem Studienabschluss zu promovieren. Das Landesstipendium, eine Möglichkeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts in dieser Zeit, soll zum kommenden Wintersemester weiter verbessert werden.

Mit einer Novelle der Landesstipendienverordnung sollen Eltern- und Pflegezeiten stärker berücksichtigt werden und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften in das Vergabeverfahren bei kooperativen Promotionen einbezogen werden. So soll die Vereinbarkeit von Ausbildung und Familie für diejenigen Stipendiaten verbessert werden, die aus familiären Gründen ihre Promotion oder ihr Meisterschülerstudium nicht innerhalb der Förderungshöchstdauer abschließen können. Auch das geplante Teilzeitstipendium soll die Vereinbarkeit von akademischen Karrierewegen und Familie fördern. Die Bedingungen für diejenigen, die ihr Promotionsvorhaben aus familiären Gründen unterbrechen mussten, sollen verbessert werden (Wiedereinstiegsstipendium).

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